Von: Andreas Polz, Rechtsanwalt & Experte für Whistleblowing

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): So setzen Sie es rechtskonform um

Richten Sie eine interne Meldestelle in Ihrem Unternehmen ein, um Hinweisgebern sichere und vertrauliche Wege zur Übermittlung von Meldungen bereitzustellen.

Aktualisiert am 31.10.2024 Lesedauer ca. 12 Minuten
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): So setzen Sie es rechtskonform um

Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

Behörden, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, Meldestellen einzurichten. Eine interne Meldestelle empfängt und verarbeitet Hinweise und sorgt dafür, dass die Hinweisgeber (= "Whistleblower") geschützt und Ihre Meldungen ordnungsgemäß bearbeitet werden. Organisationen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, drohen bis zu fünfstellige Geldbußen.

Das ist zu tun

  • Finden Sie heraus, ob das HinSchG für Ihre Organisation gilt
  • Richten Sie eine interne Meldestelle ein
  • Stellen Sie Hinweisgebern sichere und vertrauliche Meldewege bereit, schützen Sie sich vor Repressalien und bearbeiten Sie Meldungen fristgerecht.

1. Welche Organisationen sind betroffen?

Unternehmen

Privatunternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie kleinere Unternehmen aus den Sektoren Finanzen und Versicherungen.

Öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Stellen wie Ministerien oder öffentliche Körperschaften müssen eine interne Meldestelle einrichten. Betroffen sind außerdem Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.

Aufsichtsbehörden

Staatliche Institutionen und Behörden unterliegen der Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten. Für diese Organisationen gibt es eine zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz.

2. Welche Strafen drohen bei Verstoß?

2. Welche Strafen drohen bei Verstoß?

Bis zu 50.000 €

Repressalien (Kündigung, Mobbing usw.) werden gegen den Hinweisgeber ergriffen; Meldungen werden nicht bearbeitet

Bis zu 20.000 €

Keine Meldestelle eingerichtet; Meldungen werden nicht dokumentiert; Hinweisgeber werden nicht darüber informiert, wie mit der Meldung umgegangen wird

Bis zu 10.000 €

Fristen werden überschritten; Meldungen werden nicht richtig dokumentiert

3. Warum müssen Hinweisgeber geschützt werden?

Aufdeckung von Missständen und Rechtsverstößen

Hinweisgeber spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Rechtsverstößen, Korruption, Betrug, Umweltschäden, Diskriminierung und anderen Missständen.

Das Gesetz schafft einen klaren rechtlichen Rahmen, um solche Meldungen zu erleichtern und effektiver zu machen.

Schutz der Hinweisgeber

Früher hatten Hinweisgeber oft mit Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten Kündigungen, Mobbing oder rechtliche Auseinandersetzungen.

Das neue Gesetz schützt sie vor solchen Folgen. Es stellt sicher, dass Hinweisgeber keine Nachteile befürchten müssen, wenn sie Verstöße in gutem Glauben melden.

Förderung von Transparenz und Integrität

Das Gesetz will mehr Transparenz und Ehrlichkeit in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen schaffen.

Es soll dazu anregen, Probleme frühzeitig zu lösen und sich an Gesetze zu halten

Förderung von Rechtsstaatlichkeit und des Gemeinwohls

Das Gesetz soll helfen, illegale oder unethische Praktiken aufzudecken. Dadurch wird das Vertrauen in staatliche und private Institutionen gestärkt und das Gemeinwohl geschützt.

Hinweisgeber decken oft Verstöße auf, die zum Beispiel den Umweltschutz, die Stabilität der Finanzmärkte oder die Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen.

4. Wie setzt man das HinSchG rechtskonform um?

Das Hinweisgeberschutzgesetz fordert, dass Organisationen interne Meldestellen einrichten. Interne Meldungen richten sich an die Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens.

Sie müssen sichere Meldewege bieten und Hinweisgeber vor Nachteilen schützen. Meldungen müssen vertraulich eingereicht und bearbeitet werden.

Die Identität des Hinweisgebers sowie die in den Meldungen erwähnten Personen müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Außerdem sollen Meldungen professionell bearbeitet und Hinweisgeber über den Fortschritt informiert werden.

5. Selbst umsetzen oder umsetzen lassen?

Die rechtskonforme Einrichtung und Führung einer internen Meldestelle bringt viele Unternehmen an ihre Grenzen: Sie erfordert spezielles Fachwissen, klare Prozesse und vertrauliche Bearbeitung.

Ohne eigene Compliance-Abteilung fällt es kleinen und mittleren Unternehmen oft schwer, gesetzeskonforme und zugleich kosteneffiziente Lösungen zu finden.

Setzen Sie daher mit Hinweisgeberschutzgesetz24 auf eine bewährte und einfache Lösung: Unsere erfahrenen Rechtsanwälte entlasten Ihr Team, sorgen für die vertrauliche und professionelle Bearbeitung jeder Meldung und unterstützen Sie mit praxisnahen Handlungsempfehlungen.

So erreichen Sie nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern schaffen ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld – und sparen zugleich Kosten.

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Expertenmeinung

Andreas Polz

Rechtsanwalt — berät zahlreiche Unternehmen hinsichtlich interner Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes

“Eine interne Meldestelle rechtskonform zu betreiben, kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Die Beauftragung externer Fachleute wie Rechtsanwälte entlastet Ihr Team und garantiert, dass jeder Hinweis vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet wird.”
Andreas Polz

Häufig gestellte Fragen

Wer ist dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten?
1. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dazu gehören auch öffentliche Einrichtungen, Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts

2. Unternehmen mit 1-49 Mitarbeitenden nur in folgenden Bereichen:

Finanzdienstleistungssektor: Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen

Kapitalmarktorientierte Unternehmen: Unternehmen mit gehandelten Wertpapieren an organisierten Märkten

Sicherheitsrelevante Unternehmen: Tätigkeiten in Bereichen wie Luftfahrt, Schifffahrt, Verkehrssicherheit

Kritische Infrastrukturen: Betreiber in Energieversorgung, Wasserwirtschaft, IT, Gesundheitswesen, Lebensmittelproduktion

Eine eigenständige unternehmensinterne Meldestelle führt allerdings zu sehr großen Problemen was Anonymität der Melder und Unabhängigkeit der Bearbeitenden anbelangt. Aus diesem Grund können Unternehmen die interne Meldestelle auch an externe Dienstleister, wie Hinweisgeberschutzgesetz24.de, auslagern.
Welche Anforderungen gibt es an interne Meldestellen?
1. Vertraulichkeit

• Die Identität des Hinweisgebers sowie Dritter, die in dem Hinweis genannt werden, muss streng vertraulich behandelt werden.

• Der Zugang zu den Informationen darf nur für befugte Personen möglich sein.

2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

• Die Personen, die die Meldestelle betreiben, müssen unabhängig und unparteiisch handeln.

• Sie dürfen keine Interessenkonflikte in Bezug auf die gemeldeten Sachverhalte haben.

3. Sichere Kommunikationswege

• Es müssen sichere Kanäle für die Meldung von Hinweisen eingerichtet werden, die Vertraulichkeit und den Schutz der Daten gewährleisten.

• Diese Kanäle können schriftlich, mündlich oder persönlich angeboten werden.

4. Dokumentation

• Es muss eine sorgfältige und vollständige Dokumentation der eingegangenen Meldungen sowie der ergriffenen Folgemaßnahmen erfolgen.

• Die Dokumentation ist über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren aufzubewahren.

5. Schutz vor Repressalien

• Der Hinweisgeber darf keine negativen Konsequenzen aufgrund seiner Meldung erleiden.

• Der Schutz gilt auch für Personen, die den Hinweisgeber unterstützt haben.

6. Schulung der Mitarbeiter

• Die Mitarbeiter der internen Meldestelle müssen in Bezug auf die ordnungsgemäße Bearbeitung der Hinweise und den Schutz der Vertraulichkeit geschult sein.

7. Externe Vergabe möglich

• Eine eigenständige unternehmensinterne Meldestelle führt allerdings zu sehr großen Problemen was Anonymität der Melder und Unabhängigkeit der Bearbeitenden anbelangt. Aus diesem Grund können Unternehmen die interne Meldestelle auch an externe Dienstleister, wie Hinweisgeberschutzgesetz24.de, auslagern.
Wie schnell muss auf Hinweise reagiert werden?
1. Empfangsbestätigung

• Die interne Meldestelle muss dem Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.

2. Bearbeitung und Rückmeldung

• Die Meldung muss sorgfältig geprüft und bearbeitet werden.

• Innerhalb von 3 Monaten nach der Meldung muss der Hinweisgeber eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen oder den Stand des Verfahrens erhalten, sofern er die Meldung nicht anonym abgegeben hat.
Entstehen mir nach den 14 Tagen Testzeitraum Kosten?
Nach Ablauf des kostenlosen 14-tägigen Testzeitraumes entstehen die vereinbarten monatlichen Gebühren. Der Dienst kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.